Verfassungsartikel und Bundesgesetz über die Forschung am Menschen
Zahlreiche medizinische, biologische und sozialwissenschaftliche Forschungsprojekte sind auf die Mitwirkung menschlicher Versuchspersonen angewiesen. Menschen, die in die Forschung einbezogen werden, gehen im wissenschaftlichen Interesse Gesundheitsrisiken ein, nehmen Belastungen auf sich und geben persönliche Informationen preis. Deshalb müssen sie durch eine schweizweit einheitliche Gesetzgebung geschützt werden.
2006 legte das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen Entwurf zu einer Verfassungsbestimmung und einem Bundesgesetz über die Forschung am Menschen zur Vernehmlassung vor. Im Mai 2006 bezog der SWTR Stellung dazu. Er stimmte den Grundzügen beider Texte zu, regte jedoch einige Änderungen an, namentlich den Geltungsbereich auf den Gesundheitsbereich zu beschränken und neben der körperlichen auch die psychische Gesundheit einzubeziehen. Die Stellungnahme des SWTR deckte sich weitgehend mit jener der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und wich nur im Hinblick auf Gruppen urteilsunfähiger Personen ab, die das Gesetz nach Ansicht des SWTR unterschiedlich zu berücksichtigen hat. Im Januar 2008 nahmen Professorin S. Suter und Professor A. Mauron an den Hearings der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) teil, die darauf abzielten, die optimale verfassungsrechtliche Verankerung des neuen Gesetzes zu definieren.
Am 7. März 2010 wurde der Verfassungsartikel über die Forschung am Menschen (Art. 118b BV) dem Schweizer Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt und von diesem mit überwältigender Mehrheit angenommen. Am 9. Februar 2010 sprach sich die Präsidentin SWTR in einem Seminar von GEN SUISSE für die Annahme des Textes aus. Der Verfassungsartikel überträgt dem Bund die ausdrückliche Kompetenz zur Gesetzgebung in diesem Bereich und schafft die Grundlage, unter Wahrung der Forschungsfreiheit die Würde und Persönlichkeit des Menschen zu schützen.
Im Oktober 2009 überwies der Bundesrat einen im Vergleich zur Version von 2006 stark modifizierten Entwurf des Bundesgesetzes über die Forschung am Menschen ans Parlament. Im Sommer 2010 hatte die WBK-N in zwei Hearings Gelegenheit, Vertreter von Patientenorganisationen und Forschungskreisen zu konsultieren. Der SWTR war eingeladen, Experten für diese Hearings vorzuschlagen. Das Gesetzesprojekt wurde vom Nationalrat in der Frühlingssession und vom Ständerat in der Herbstsession verabschiedet. Die Schlussabstimmung erfolgte am 30. September 2011.
Eine Verordnung mit wichtigen Ausführungsbestimmungen sollte 2013 gleichzeitig mit dem Bundesgesetz in Kraft treten. Diese Verordnung wird zurzeit vorbereitet und eine entsprechende Vernehmlassung ist für das zweite Quartal 2012 geplant.
Der SWTR behält sich die Möglichkeit vor, bei Bedarf erneut in die Debatte einzugreifen.
Verfassungsbestimmung/Bundesgesetz über die Forschung am Menschen
Mai 2006
Vernehmlassungsantwort des SWTR:
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